Der Kirchenvorstand von St. Oliver
Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde zuständig.
Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben.
Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:
- Feststellung des Haushaltsplanes
- Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
- Führung des Vermögensverzeichnisses
- Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt
Der Kirchenvorstand wurde am 13. November 2022 neu gewählt.
Zum 01. Oktober 2024 übernimmt Jutta Siebert den Vorsitz. Andreas Müller wird als 2. Vorsitzender gewählt.
Jutta Siebert
Vorsitzende
Wolfgang Richter
Rendant
Thomas Buchholz
Thomas Buschmann
Marcel Dittè
Vertreter PGR
Michael Feikert
Olaf Janisch
Dr. Thomas Kellner
Pfarrer
Roland Mainusch
Andreas Müller
2. Vorsitzender