Der Kirchenvorstand von St. Oliver

Der Kirchenvorstand ist das für die Verwaltung des Vermögens, also für die finanziellen Angelegenheiten zuständige Gremium innerhalb der Kirchengemeinde zuständig.
Es ist vom Kirchenrecht verbindlich vorgeschrieben.
Der Kirchenvorstand wird zum größten Teil durch Wahl gebildet, ist also ein demokratisch legitimiertes Organ der Mitverantwortung von Laien. Die Zahl der zu wählenden Mitglieder ist von der Zahl der Gemeindemitglieder abhängig. Gewählt werden kann, wer in der Kirchengemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist. Wählen kann, wer in der Gemeinde wohnt und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist.
Die rechtliche (gesetzliche) Grundlage für die Kirchenvorstände in Niedersachsen ist das Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG). Dort sind wichtige Aufgaben des Kirchenvorstandes näher umschrieben:

  • Feststellung des Haushaltsplanes
  • Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung
  • Führung des Vermögensverzeichnisses
  • Wahl des Rendanten, wenn nicht der Bischof diesen bestimmt

Der Kirchenvorstand wurde am 13. November 2022 neu gewählt.
Zum 01. Oktober 2024 übernimmt Jutta Siebert den Vorsitz. Andreas Müller wird als 2. Vorsitzender gewählt.

Jutta Siebert

Jutta Siebert

Vorsitzende

Wolfgang Richter

Wolfgang Richter

Rendant

Thomas Buchholz

Thomas Buchholz

Thomas Buschmann

Thomas Buschmann

Marcel Dittè

Marcel Dittè

Vertreter PGR

Michael Feikert

Michael Feikert

Olaf Janisch

Olaf Janisch

Dr. Thomas Kellner

Dr. Thomas Kellner

Pfarrer

Roland Mainusch

Roland Mainusch

Andreas Müller

Andreas Müller

2. Vorsitzender

Esther Schwab

Esther Schwab

Michael Weiss

Michael Weiss

Monika Wienhold-Quecke

Monika Wienhold-Quecke